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Beratungshilfe

Die Beratungshilfe soll es den Bürgern mit geringem Einkommen ermöglichen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten und vertreten zu lassen. Wer Anspruch auf Beratungshilfe hat und wie man diesen Anspruch geltend macht, können Sie der Broschüre "Recht muss Recht bleiben" des Justizministeriums entnehmen, die sie hier herunterladen können:

Beratungshilfe - Kurzübersicht für Antragsteller 

Beratungshilfe dient zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Der Antrag ist vor der Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung zu stellen. 

Die Antragstellung erfolgt bei der Beratungshilfestelle des Amtsgerichts zu den üblichen Sprechzeiten. Es kann auch direkt ein Rechtsanwalt nach Wahl aufgesucht werden, der dann den Antrag bei Gericht stellt.  

Um den Antrag zu zügig wie möglich bearbeiten zu können, sollten die folgenden Unterlagen bei Antragstellung vorgelegt werden:

 

Erforderliche Unterlagen für die Erteilung von Beratungshilfescheinen (Kopien sind grundsätzlich ausreichend)

 

1. Einnahmen

  • Einkommensnachweis der letzten drei Monate
  • Leistungen nach Hartz IV (aktueller Bescheid)
  • Arbeitslosengeld (letzter Bescheid)
  • Rente (letzter Bescheid)
  • Wohngeld (aktueller Wohngeldbescheid)
  • Bafög (aktueller Bescheid)
  • Unterhalt (Unterhaltstitel)
  • Kindergeld (ggf. letzter Bescheid)
  • Nachweise zu sonstigen Einnahmen

2. Vermögen

  • aktueller Kontoauszug, Sparbücher, Unterlagen zu Festgeldanlagen zum Nachweis des eigenen Vermögens

3. Ausgaben

  • Miete (Mietvertrag und schriftliche Mieterhöhungsverlagen)
  • Kredite (Kreditverträge)
  • Versicherungen (Versicherungsverträge)
  • Nachweise zu sonstigen Ausgaben

4. sonstige Unterlagen

  • Unterlagen, aus denen sich der Anspruch auf Beratungshilfe in sachlicher Hinsicht ergibt, z.B. Schreiben eines Anspruchstellers/Gläubigers oder einer Behörde
  • wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist das Schreiben vorzulegen, aus dem sich ergibt, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung nur für bestimmte Angelegenheiten, ist der Versicherungsvertrag vorzulegen.

 

Weitere Hinweise enthält auch das Vorblatt für den Antrag auf Beratungshilfe, das sie hier erhalten: