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Betreuung und Vorsorge

 

Informationen rund um das Thema Betreuung und Vorsorge erhalten Sie in der Broschüre "... das geht jeden etwas an" des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Dort erfahren Sie u.a. mehr zu den Themen:

Die Vorsorgevollmacht

  • Was ist eine Vorsorgevollmacht und was nützt sie?
  • Welche Vorteile hat eine Vorsorgevollmacht?
  • Was muss ich beim Erstellen meiner Vorsorgevollmacht beachten?
  • Was kann ich mit einer Vorsorgevollmacht regeln?
  • Kann die Vorsorgevollmacht missbraucht werden?
  • Wie bewahre ich die Vorsorgevollmacht auf?
  • Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht erteilt habe?
  • Reicht auch eine Generalvollmacht?

Die Betreuungsverfügung

  • Was ist eine Betreuungsverfügung?
  • Was kann in einer Betreuungsverfügung geregelt werden?
  • Ist die Betreuungsverfügung an eine bestimmte Form gebunden?
  • Wo soll die Betreuungsverfügung aufbewahrt werden?

Die Patientenverfügung

  • Was ist eine Patientenverfügung?
  • Ist der Arzt an den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gebunden? 
  • Wie formuliere ich eine Patientenverfügung?
  • Was muss ich beim Erstellen meiner Patientenverfügung beachten?

Das Ehrenamt in der Betreuung

  • Was muss ein ehrenamtlicher Betreuer können?
  • Wie werden ehrenamtliche Betreuer beraten?
  • Wie werde ich ehrenamtlicher Betreuer?

Musterverfügungen

  • Allgemeines
  • Zur Vorsorgevollmacht
  • Zur Patientenverfügung

 

Weitere Informationen, Broschüren und Formulare zum Betreuungsrecht und zur Vorsorge erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums (www.bmjv.bund.de) unter der Rubrik Service / Publikationen.

Nachfolgende Links sind nicht barrierefrei.

 

Sollten Sie in Ihrem Bekannten- oder Freundeskreise eine Person kennen, von der Sie meinen, dass für diese die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung in Betracht kommt, so können Sie gegenüber dem Amtsgericht Magdeburg die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung anregen. Mit rechtlichen Nachteilen brauchen Sie in dem Falle nicht zu rechnen. Ihre Anregung leitet lediglich einen Prüfvorgang ein, der zu weiteren Ermittlungen führt. Ob es zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung kommt, steht damit noch nicht fest. Ihnen steht ein Formular zur Verfügung, dass Sie ausdrucken, ausfüllen und an das Amtsgericht Magdeburg senden können. Wollen Sie das Formular nicht nutzen, können Sie Ihre Anregung auch formlos anbringen.