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Binnenschiffsregister/Schiffsbauregister

Das Amtsgericht Magdeburg führt das Binnenschiffsregister sowie das Schiffsbauregister für die Länder Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.

Eintragungen in das Binnenschiffsregister

Merkblatt zur Neuanmeldung (Link)

Antragsformular (Link)

 

Merkblatt zur Eintragung einer Veränderung (Link)

Antragsformular (Link)

 

Einsicht in das Binnenschiffsregister/Schiffsbauregister

 

Das Binnenschiffsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar.

Das Schiffsbauregister darf nur eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interessen dargelegt wird.

 

Registerauszüge

 

Auszüge aus dem Binnenschiffsregister können bei der Geschäftsstelle telefonisch oder schriftlich beantragt werden. Ein beglaubigter Ausdruck kostet 20,00 €, ein einfacher unbeglaubigter Ausdruck kostet 10,00 €.

Der Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus dem Schiffsbauregister kann schriftlich (auch per Telefax) unter Angabe des berechtigten Interesses mit Unterschrift des Antragstellers und einer Kopie des Personalausweises gestellt werden.

Ein beglaubigter Ausdruck kostet 20,00 €, ein einfacher unbeglaubiger Ausdruck kostet 10,00 €.