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Schlichtung / Schiedsstelle

Seit dem 1. Juli 2001 ist in Sachsen-Anhalt das außergerichtliche Schlichtungsverfahren in einem Teil der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten obligatorisch vorgesehen. Mit dem Faltblatt "Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Sachsen-Anhalt" informiert Sie das Justizministerium über das Schlichtungsverfahren. In diesem Faltblatt erfahren Sie, bei welchen Streitigkeiten Sie eine Schlichtungsstelle aufsuchen müssen, welche Schlichtungsstellen vorhanden sind, wie ein Schlichtungsverfahren läuft und welche Kosten auf Sie zukommen können.

Aus dem Inhalt:

  • Wann muss ich eine Schlichtungsstelle anrufen?
  • Welche Schlichtungsstellen gibt es in Sachsen-Anhalt?
  • Welche Schlichtungsstelle ist für mich zuständig?
  • Welche Schlichtungsstelle wähle ich aus?
  • Wie leite ich eine Schlichtung ein?
  • Wie bereite ich mich auf die Verhandlung vor?
  • Wie läuft die Verhandlung?
  • Was ist, wenn eine Partei nicht zum Termin erscheint?
  • Wie sieht es mit den allgemeinen Verjährungsfristen aus?
  • Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?
  • Wie viel kostet die Anrufung der Schlichtungsstelle?

Das Faltblatt erhalten Sie hier.

Für die Durchführung des außergerichtlichen obligatorischen Schlichtungsverfahrens sind folgende Schlichtungsstellen vorgesehen: