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Das Zentrale Rechtsträgerregister des Landes Sachsen-Anhalt

Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister des Landes Sachsen-Anhalt werden seit dem 01.10.2006 zentral bei dem Amtsgericht Stendal geführt, die Vereinsregister des Landes seit dem 01.04.2007. Hierzu gehören auch die Register, die vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 03.10.1990 geführt wurden („Altregister“).  

"Nähere Informationen erhalten Sie dort."